1.
GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
1.1. Allen unseren Geschäftsbeziehungen betreffend Mietwäsche liegen nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen - im Folgenden auch AGB genannt - sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Diese AGB gelten für alle - auch für zukünftige - Geschäfte mit einem
Kunden. Bisher geltende AGB werden durch die nachstehenden AGB ersetzt.
1.2. Werden in Ausnahmefällen ausdrücklich und beiderseits unterfertigt schriftlich anderslautender Vereinbarungen getroffen, so gelten diese Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.
1.3. Etwaige getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
1.4. Anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs im Einzelfall bedarf es nicht. Das Verhalten der STXS ist unter keinen Umständen als Genehmigung solcher Bedingungen zu werten, insbesondere auch
nicht unser Stillschweigen, die vorbehaltlose Übermittlung einer Auftragsbestätigung und Ähnliches.
1.5. Spätestens mit dem Empfang der Mietwäsche gelten diese AGB der STXS als angenommen.
2.
LEISTUNGEN UND DEREN ABWICKLUNG:
2.1. Die Mietwäsche sowie gelieferte Mietgegenstände sind und bleiben ausschließlich Eigentum von STXS. Die umseitig genannte Firma, im Folgenden Kunden, haftet für jede Eigentumsentziehung mit den Einstandspreisen. Die Mietwäsche darf nur von STXS oder einem von STXS genannten
Subunternehmen gereinigt und instandgehalten werden. Ohne die Zustimmung von STXS darf der Kunde die beigestellte Mietwäsche nie ganz oder teilweise selbst waschen oder an einen Dritten unentgeltlich oder entgeltlich übertragen oder den Gebrauch der Mietwäsche gestatten.
2.2. Der Service von STXS besteht im Bereitstellen der Mietwäsche, dem Reinigen im vereinbarten Turnus, zweckmäßigem Instandhalten, dem Lagerhalten, dem kostenlosen Austausch nach Verschleiß sowie dem Zustellen/ Abholen an eine/r zentrale/n, für Rollcontainer befahrbare/n Anliefer-
/Abholstelle. Jedwede Abweichungen von dieser Form der Zustellung/Abholung sowie die Zustellung in Paketform stellen einen Mehraufwand dar und bedingen eine Erhöhung der vereinbarten Mietpreise.
2.3. Für abhanden gekommene Mietwäsche oder solche, die durch eine über die normale Verwendung hinausgehende Beschädigung oder Verunreinigung unbrauchbar geworden ist, ist der Kunde voll haftbar.
2.4. Auf Wunsch des Kunden kann mit Zustimmung der STXS eine Änderung der Menge und Art der vereinbarten Mietartikel erfolgen. Diese Änderung kann den Preis beeinflussen und unterliegt
ebenfalls den vorliegenden Vertragsbedingungen.
2.5. Für den Kunden maßgefertigte Mietwäscheartikel oder Sonderartikel sind nicht standminderungsfähig.
2.6. Gutschriften für unbenutzt zurückgegebene Wäscheteile sind nicht möglich, da diese aus hygienischen Gründen jedenfalls desinfizierend gereinigt werden müssen.
2.7. Die STXS ist berechtigt, den Bestand der Mietwäsche beim Kunden nach entsprechender Ankündigung jederzeit zu überprüfen bzw. durch ein von dieser beauftragtes Subunternehmen überprüfen zu lassen.
2.8. Für private Wäscheteile übernimmt STXS keine Haftung.
3.
ANGEBOT - VERTRAGSABSCHLUSS - VERTRAGSENDE
3.1. Der Vertrag wird wirksam durch die firmenmäßige Vertragsunterzeichnung des Kunden und seitens STXS durch die schriftliche Bestätigung. Die Laufzeit beginnt mit der ersten Anlieferung durch STXS.
3.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist unter Einhaltung einer 6-Monate-Frist zum Ende eines Kalenderjahres mittels eingeschriebenen Briefes kündbar. Das Recht des Kunden, die Kündigung erstmalig auszusprechen, entsteht erst nach Ablauf der umseits angegebenen
Mietvertragsdauer. Während der Kündigungszeit sind Standveränderungen unzulässig.
3.3. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Kunde schadenersatzpflichtig. Der zu ersetzende Schaden erfasst unabhängig vom Grad des Verschuldens jedenfalls auch den Deckungsbeitrag, der STXS durch die vorzeitige Vertragsauflösung entgeht.
3.4. Der Kunde verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses speziell für ihn gefertigte
(im Einsatz stehende, auf Lager liegende oder in Bestellung befindliche) Mietwäsche zum Zeitwert zu
übernehmen. Der Zeitwert für Neuware entspricht dem Einstandspreis, gebrauchte Ware
innerhalb eines Jahre nach Abschluss des Vertrages 75% und bei späterer Beendigung 50% des Einstandspreis.
4.
ENTGELT:
4.1. Bei Stückverrechnung werden dem Entgelt die tatsächlich angelieferten Mietartikel zugrunde gelegt.
4.2. Bei einer Pauschalverrechnung wird pro Woche der vereinbarte Mietwäschestand (= Umlaufmenge) mal Einzelpreis verrechnet.
4.4. Diese Angaben gelten netto. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gültigen Höhe.
4.5.Nachweisbare Erhöhungen der Gestehungs- und Materialkosten berechtigen STXS, die Preise verhältnismäßig zu erhöhen.
4.5. Anteilige Transportkosten/Anfahrt laut gültiger Preisliste als Anfahrtspauschale bei geringem Warenwert.
5.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
5.1. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungslegung zu den vereinbarten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist STXS berechtigt, 1 % über dem Zinsfuß der normalen Bankkredite p. a. zuzüglich Umsatzsteuer sowie sämtliche Gebühren und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Sollten die von STXS tatsächlich entrichteten Bankzinsen höher sein, so gelten diese als vereinbart. Zahlungen werden, unbeachtlich einer etwaigen Widmung, immer auf die älteste Forderung angerechnet. Sollte der Kunde fällige Forderungen nicht innerhalb 1 Woche ab Mahnung und Androhung der Vertragsauflösung bezahlen, so ist STXS berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer 1-wöchigen Frist zu kündigen.
6.
MÄNGELRÜGEN - GEWÄHRLEISTUNG - HAFTUNG
6.1. Die Annahme der Lieferung gilt als Bestätigung der Vollzähligkeit und einwandfreien Beschaffen-heit. Für die Menge der zu liefernden Teile ist die Zählung bei STXS maßgeblich. Beschwerden und Mängelrügen sind binnen 24 Stunden mittels Brief, Fax oder E-Mail an STXS bekannt zu geben.
6.2.
Die Mietwäsche ist durch STXS nicht versichert.
6.3.
Eine Haftung von STXS für Folgeschäden gilt als ausgeschlossen.
7.
GERICHTSSTAND - ANWENDBARES RECHT
7.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
7.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist, so
fern kein Zwangsgerichtsstand besteht, das für 6830 Rankweil sachlich zuständige Gericht.
8.
DATENSCHUTZ:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten für Zwecke der Buchhaltung auf elektronischen Datenträgern erfasst und gespeichert werden. Die STXS verpflichtet sich, diese Daten nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
9.
SALVATORISCHE KLAUSEL:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall und für den Fall, dass eine
Regelungslücke offenbar wird, gilt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder fehlenden
Bestimmung eine angemessene Regelung, die soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.